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Anwalt für Strafrecht
Gerade im Strafrecht ist der frühzeitige Kontakt zu einem auf diesem Gebiet tätiger Rechtsanwalt unerlässlich, damit Ihnen keine Rechtsnachteile drohen.
Ich vertrete Sie als Anwalt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit im Strafrecht u.a. im Ermittlungverfahren, Strafbefehl, Anklage (vor Gericht), Nebenklage, Adhäsionsverfahren.
da gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?
oder eine Anklage?
dringend einen Anwalt?
Im Strafrecht stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite! Hierbei betreue ich nicht nur Mandate in Berlin, sondern bundesweit.
Ihre Verteidigung übernehme ich sowohl im Allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug, Brandstiftung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nötigung etc.), in Spezialgebieten wie Kapitaldelikte (Mord, Totschlag etc.), Jugendstrafrecht, Drogen-Delikte (Betäubungsmittelgesetz BtMG), Verkehrsdelikte (Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Autorennen etc.), Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung, Verletzung von Buchführungspflichten etc.), Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung etc.), Umweltstrafrecht (Illegales Entsorgen von Abfall etc.) und vieles mehr.
Sie möchten als Opfer im Rahmen der Nebenklage am Prozess teilnehmen oder ein Adhäsionsverfahren durchführen? Sie sind Zeuge in einem Verfahren und benötigen rechtlichen Beistand, da Sie befürchten sich möglicherweise durch Ihre Aussage selbst zu belasten? Auch hierbei unterstützt ich Sie gerne.
Anwalt für Nebenstrafrecht
Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (Kernstrafrecht), sondern in anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen enthalten sind.
Das Nebenstrafrecht umfasst z.B. das Waffengesetz, BtM (Betäubungsmittel), Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung etc.) und Umweltstrafrecht (Illegales Entsorgen von Abfall etc.)
Auch im Straftaten aus den sog. Nebengesetzen vertrete ich Sie als Anwalt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit.
Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht
Beim Ordnungswidrigkeitenrecht handelt es sich sozusagen um das kleine Strafrecht. Es handelt sich dabei Verstöße gegen gesetzliche Ge- und Verbote, die nicht so schwer wiegen, dass sie im Strafverfahren verfolgt und bestraft werden müssen. Die Strafen sind zwar geringer als im Strafrecht und es gibt keine Freiheitsstrafe, aber die verhängten Bußgelder und möglichen Nebenfolgen können teilweise sehr beträchtlich ausfallen.
Daher sollten Sie auch bei einer Ordnungswidrigkeit frühzeitige Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, welcher auf diesem Gebiet tätig ist.
da gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde?
Ich verteidige Sie in jeder Verfahrenslage. Ich vertrete Sie als Anwalt für Ordnungswirdrigkeiten in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit vor Behörden und Gericht.