Rechtsanwältin Christine Frey
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Turmstraße 35A
10551 Berlin

Tel.       030 – 24537761
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Mobil.   0177 – 3524774 (NUR STRAFRECHT im Notfall)

Post von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“?

Sie haben Post von der Gewerbauskunft-Zentrale.de erhalten?

Gewerbeauskunftzentrale BriefGewerbeauskunftzentrale Brief 2

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Dann ist höchste Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten Sie das Schreiben ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Denn hierbei handelt es sich keineswegs um ein amtliches Schreiben, sondern vielmehr um Abzocke! Mit der Rücksendung schließen Sie einen kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Branchenbuch „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ für 2 Jahre ab.

Haben Sie bereits ein Rechnung von der GWE-GmbH -Gewerbeauskunft Zentrale erhalten, sollten Sie dennoch die Forderung in der Regel nicht bezahlen. Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung bei der Abwehr der vermeintlichen Ansprüche gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale, können Sie mich gerne kontaktieren.

Zudem habe ich Ihnen ein Musterschreiben [DOC] [Ansehen] zur Verfügung gestellt, wie Sie auf eine Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale.de reagieren könnten.
(Dieses stellt aber keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/ Richtigkeit. Jeder Sachverhalt ist individuell. Daher ergeben sich gegen die Anbieterin auch keine vertraglichen oder quasivertraglichen Ansprüche. Soweit Rechtsberatung oder -vertretung gewünscht wird, ist der persönliche Kontakt für die Begründung eines Mandatsverhältnisses Voraussetzung.)