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Zu schnelles Fahren bald deutlich teurer – der neue Bußgeldkatalog 2021 tritt im November in Kraft
Bundestag, Bundesrat und die Bundesländer haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog 2021 geeinigt. Mit Beschluss im Bundesrat am 08. Oktober 2021 kann der Kompromiss, den das Bundesverkehrsministerium mit den Ländern ausgehandelt hat, nun mit Wirkung zum 09. November 2021 in Kraft treten.
Rechtsanwältin und zugleich Fachanwältin für Verkehrsrecht Christine Frey erläutert in diesem Artikel, welche Verstöße teurer werden und was sich noch im neuen Bußgeldkatalog ändert.
Erste Änderung des Bußgeldkatalogs war fehlerhaft
Zusammen mit einer Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollte auch der Bußgeldkatalog bereits im April 2020 geändert werden. In der Straßenverkehrs-Ordnung wurden dabei unter anderem Regelungen zum Schutz von Radfahrern (etwa der Abstand bei einem Überholvorgang) eingefügt. Die geplante Änderung des Bußgeldkatalogs hätte bereits bei geringen Geschwindigkeitsverstößen Fahrverbote mit sich gebracht. Aufgrund von Formfehlern wurde die Änderung des Bußgeldkatalogs jedoch nicht wirksam. Erst mit der nun beschlossenen Änderung des Bußgeldkatalogs ändern sich z.B. die Strafen für überhöhte Geschwindigkeit, Parkverstöße oder Verstöße im Zusammenhang mit der Rettungsgasse.
Überhöhte Geschwindigkeit – höheres Geldbußen, keine Verschärfung der Fahrverbote
Zu schnelles Fahren wird ab dem 09. November 2021 deutlich teurer. Von einer Verschärfung der Fahrverbote hat der Gesetzgeber allerdings abgesehen. So wird ein Fahrverbot nur dann verhängt, wenn Autofahrer innerorts mehr 31 km/h zu schnell fahren oder außerorts mehr als 41 km/h. Die einzelnen Änderungen der Geldbußen im neuen Bußgeldkatalog 2021 im Überblick:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
- bis 10 km/h: aktuell: 15 Euro – neu: 30 Euro
- 11-15 km/h: aktuell: 25 Euro – neu: 50 Euro
- 16-20 km/h: aktuell: 35 Euro – neu: 70 Euro
- 21-25 km/h: aktuell: 80 Euro – neu: 115 Euro sowie 1 Punkt
- 26-30 km/h: aktuell: 100 Euro – neu: 180 Euro sowie 1 Punkt
- 31-40 km/h: aktuell: 160 Euro – neu: 260 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: aktuell: 200 Euro – neu: 400 Euro, sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: aktuell: 280 Euro – neu: 560 Euro, sowie 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbote
- 61-70 km/h: aktuell: 480 Euro – neu: 700 Euro, sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: aktuell: 680 Euro – neu: 800 Euro, sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
- bis 10 km/h: aktuell: 10 Euro – neu: 20 Euro
- 11-15 km/h: aktuell: 20 Euro – neu: 40 Euro
- 16-20 km/h: aktuell: 30 Euro – neu: 60 Euro
- 21-25 km/h: aktuell: 70 Euro – neu: 100 Euro sowie 1 Punkt
- 26-30 km/h: aktuell: 80 Euro – neu: 150 Euro sowie 1 Punkt
- 31-40 km/h: aktuell: 120 Euro – neu: 200 Euro sowie 1 Punkt
- 41-50 km/h: aktuell: 160 Euro – neu: 320 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: aktuell: 240 Euro – neu: 480 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: aktuell: 440 Euro – neu: 600 Euro sowie 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: aktuell: 600 Euro – neu: 700 Euro sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
(jeweils bezogen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen eines PKW ohne Anhänger)
Verstöße im Zusammenhang mit der Rettungsgasse
Bei Unfällen müssen Auto- und LKW-Fahrer auf deutschen Autobahnen eine Rettungsgasse bilden. Dies ermöglicht den Rettungskräften ein schnelles Vordringen zum Unfallort und kann damit Leben retten. Bisher drohte Autofahrern eine Geldbuße von 200 Euro und zwei Punkte, wenn Sie die Bildung einer Rettungsgasse missachten. In dem ab 09. November 2021 geltenden Bußgeldkatalog kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Werden andere bei der Missachtung der Bildung einer Rettungsgasse gefährdet, fällt die Geldbuße mit 280 Euro noch einmal höher aus.
Kommt ein Autofahrer auf die Idee den Rettungsfahrzeugen zu folgen oder die Rettungsgasse ohne Berechtigung zu nutzen, droht der neue Bußgeldkatalog ebenfalls 2 Punkte, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße von 240 Euro an. Teurer kann es werden, wenn andere behindert werden, eine Gefährdung anderer droht oder daraus Sachschäden entstehen. Dann kann die Geldbuße bis zu 320 Euro betragen.
Parkverstöße und das Parken „in zweiter Reihe“
Auch bei Parkverstößen bzw. dem Parken auf Geh- oder Radwegen wird es deutlich teurer. Wer z.B. in zweiter Reihe parkt, zahlt aktuell eine Geldbuße von 20 Euro, bei Behinderung des Verkehrs 25 Euro und wenn das zweite Reihe Parken länger als 15 Minuten dauert 30 Euro. Der neue Bußgeldkatalog sieht hier bereits für das „einfache“ zweite Reihe Parken eine Geldbuße von 55 Euro vor. Kommen eine Behinderung, Gefährdung oder eine sich daraus ergebende Sachbeschädigung hinzu, ist in jedem Fall ein Punkt und eine Geldbuße von 80 bis 110 Euro fällig.
Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Rollstuhlfahrer bzw. Behindertenparkplatz kostet zukünftig 55 Euro statt 35 Euro Geldbuße. Neu eingeführt wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge. Auch hier sieht der neue Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 55 Euro vor.
Werden Autos unberechtigt auf Geh- oder Radwegen oder Seitenstreifen geparkt, fällt bisher eine Geldbuße von 20 Euro an. Höher fällt die Geldbuße aus, wenn eine Behinderung dazukommt oder das Auto mehr als eine Stunde unzulässiger Weise auf dem Geh-/Radwege parkt, erhöht sich die Geldbuße bisher auf 30 Euro. Auch hier sieht der neue Bußgeldkatalog eine deutliche Steigerung der Geldbuße vor. Das „einfache“ unzulässige Parken auf Geh-/Radwegen sowie dem Seitenstreifen zieht eine Geldbuße von zukünftig 55 Euro nach sich. Kommen eine Behinderung, Gefährdung oder eine sich daraus ergebende Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich die Geldbuße auf 70 bis 100 Euro und einen Punkt. Bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde werden ein Punkt und 70 Euro Geldbuße verhängt.
Häufig kommt es vor, dass Autos in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt werden. Dies erschwert vor allem während eines Einsatzes – ähnlich wie das Missachten der Rettungsgasse – den Rettungskräften das Durchkommen zum Einsatzort. Bisher wird dafür eine Geldbuße von 35 Euro fällig. Zukünftig differenziert der Bußgeldkatalog: ist ein PKW nur in der Feuerwehrzufahrt geparkt, erhöht sich die Geldbuße auf 55 Euro. Neu ist die Behinderung der Rettungskräfte mit dem unberechtigten Parken in der Feuerwehrzufahrt und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet.
Schritt-Geschwindigkeit für LKW – besserer Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Radfahrer und Fußgänger werden von Lastwagen oft beim Rechts-Abbiegen übersehen, da Radfahrer und Fußgänger leicht im „toten Winkel“ übersehen werden kann. Zum besseren Schutz von Radfahrern und Fußgängern vor den schrecklichen und meist tödlichen Folgen solcher Abbiegeunfälle hat der Gesetzgeber im neuen Bußgeldkatalog 2021 beim Rechtsabbiegen eines LKW beschlossen, dass dies nur noch in Schritt-Geschwindigkeit geschehen darf. Verstößt der Fahrer dagegen, ist zukünftig eine Geldbuße von 70 Euro fällig.
Auch für Auto-„Poser“ fallen die Bußgelder höher aus
Wer mit seinem Auto unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht oder unnütz Hin und Her fährt, muss statt 20 Euro zukünftig bis zu 100 Euro Geldbuße zahlen. Zwar soll damit das „Posen“ mit dem Auto stärker sanktioniert werden, wie das unnütze Hin- und Her-Fahren allerdings kontrolliert und nachgewiesen werden soll, bleibt weiterhin unklar.
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