Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung eine Deckungszusage einholen. So brauchen Sie sich bei all dem Ärger nicht noch um die Übernahme der Anwaltskosten Gedanken machen. Sofern eine Deckungszusage erfolgt, rechne ich selbstverständlich direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Landeskasse
Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Rechtsanwalt darf zudem von Ihnen eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € einfordern.
Für eine gerichtliche Auseinandersetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Wird diese gewährt übernimmt die Landeskasse die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts für das gerichtliche Verfahren und Sie werden von den Gerichtskosten freigestellt.
In Angelegenheiten aus dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden durch einen Beratungshilfeschein nur die Kosten einer Beratung übernommen. Weitere wichtige Hinweise zur Beratungshilfe in diesen Angelegenheiten finden Sie hier.
Vielmehr besteht dort unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger. Eine Beiordnung erfolgt z.B. wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet; Sie eines Verbrechens beschuldigt werden; Ihnen durch die Verurteilung ein Berufsverbot droht; Sie in Untersuchungshaft sitzen; ein Bewährungswiderruf droht; bei einer Straferwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.