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Rechtsschutzversicherung Pflicht für Hundehalter?
Ist es notwendig als Halter eines Hundes eine Rechtsschutzversicherung zu haben? Diese Frage höre ich häufiger von Mandanten. Notwendig ist eine Rechtsschutzversicherung nicht. Dennoch halte ich sie für sehr sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung speziell für Hunde?
Eine Rechtsschutzversicherung speziell für einen Hund wird zwar am Markt angeboten, ist aber nicht erforderlich, wenn man bereits eine „normale“ Rechtsschutzversicherung hat.
Worauf als Hundehalter bei einer "normalen" Rechtsschutzversicherung achten?
Haben Sie bereits eine Versicherung, sollten Sie gleichwohl Ihren Vertrag dahingehend überprüfen, ob dieser bezüglich des Hundes gegebenenfalls angepasst werden müsste.
Hierfür sollte man sich vor Augen führen, in welchen Bereichen ein Rechtsschutzfall eintreten kann. Nachfolgend möchte ich Sie auf die wichtigsten Fälle aufmerksam machen:
- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hundes oder Tierarztbesuchen unterliegen diese i.d.R. dem Vertragsrecht.
- Halten Sie ihren Hund in einer Wohnung bzw. Mietshaus? Dann gehört dies zum Mietrecht.
Aber Achtung, der Versicherungsfall gilt i.d.R. zu dem Zeitpunkt als eingetreten, als das Tier angeschafft wurde.
Hundebiss - Was ist von der Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Gab es einen Hundebeissvorfall, stellt sich zunächst die Frage, ob Ihr Hund und/oder Sie selbst gebissen wurden oder Ihr Hund gebissen hat?
Mein Hund bzw. ich wurde gebissen.
Ist Ihr Hund verletzt worden, so können Sie u.a. die Tierarztkosten ersetzt verlangen. Erlitten Sie selbst durch einen Hundebiss Verletzungen, können je
nach Fallgestaltung diverse Ersatzansprüche und Schmerzensgeld fordern. Diese Ansprüche unterliegen dem Schadensersatzrecht und die Kosten für einen Anwalt und Gericht werden übernommen.
Wenn ein Mensch gebissen wurde, können Sie eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen. Dabei handelt es sich aber um sog. aktive Strafverfolgung, was nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Selbstverständlich können Sie aber selbst Strafanzeige stellen, ohne dass es Sie etwas kostet. Beachten Sie aber, dass eine strafrechtliche Anzeige nicht dazu führt, dass Sie automatisch Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten. Dies muss auf dem zivilrechtlichen Weg geltend gemacht werden.
Möchten Sie den Bissvorfall beim Bezirksamt / Ordnungsamt anzeigen, damit der Hund überprüft wird, wird dies ebenfalls nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Dies müssen Sie selbst erledigen oder können einen Anwalt /Anwältin kostenpflichtig damit beauftragen.
Mein Hund hat einen anderen Hund oder Menschen gebisssen.
Hat Ihr Hund einen Hund oder gar Menschen gebissen, kann die Sache schon komplizierter werden.
Im schlechtesten Fall entstehen drei rechtliche Angelegenheiten:
- Im Bereich des Zivilrechts hat der Geschädigte Ansprüche aus Tierhalterhaftung. Wir sind also wieder im Schadensersatzrecht. Aber Achtung: Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen wird in keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt. Sofern Sie über eine Tierhafterhaltpflichtversicherung verfügen (Achtung: In Berlin Pflicht!), sind Sie indirekt über Ihre Tierhafterhaftplichtversicherung bzgl. der Abwehr der Schadenersatzansprüche versichert. Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beauftragt i.d.R. in einem etwaigen Klageverfahren auch einen Anwalt für Sie. Sofern Sie eine Beauftragung von mir, als Anwalt für Hunderecht wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich nehme dann mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.
- Wurde ein Mensch verletzt, könnte ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf Sie zukommen, sofern Strafantrag gestellt wurde oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht. Ist im schlimmsten Fall ein Mensch zu Tode gekommen, dann wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung höchstwahrscheinlich eingeleitet. In beiden Fällen sollten Sie schauen, ob Sie laut Ihrem Vertrag im Bereich des Strafrechts versichert sind.
- Wenn das Veterinäramt / Ordnungsamt von einem Hundebissvorfall Kenntnis erlangt, überprüft dieses den Sachverhalt und kann Auflagen erteilen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang). Gegen einen solchen Bescheid, können Sie Rechtsmittel einlegen. Hierbei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Daher schauen Sie genau, ob ordnungsbehördliche Maßnahmen von Ihrer Rechtsschutzversicherung mit gedeckt sind. Häufig sind diese Fälle nicht mitversichert, gelten erst ab dem verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren oder es besteht lediglich Schutz bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen im Bereich des Verkehrsrechts.