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Was versteht man unter Hunderecht?
Der Begriff selbst existiert nicht. Vielmehr ist die Bezeichnung „Recht rund um´s Tier“ (Tierrecht) geläufiger. Das Hunderecht stellt eine Querschnittsmaterie dar und betrifft das Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht.
Ich habe keinen Hund, aber ein rechtliches Problem bezüglich eines anderen Tieres. Kann ich mich dennoch an Sie wenden?
Im Tierrecht gibt es zahlreiche Parallelen, so dass Sie mich auch gerne bezüglich rechtlicher Fragen bei anderen Haustieren (Katze, Vogel, Fische, exotische Tiere etc.) oder auch bei einem Pferd kontaktieren können.
Wen vertritt Frau Rechtsanwältin Christine Frey im Hunderecht / Tierrecht?
Hundehalter (Tierhalter), Geschädigte, Züchter, Tierärzte, Hundeschulen, Tierheime etc. in allen den Hund / Tier betreffenden Angelegenheiten außergerichtlich, gerichtlich und vor Behörden.
Kann ich Sie auch beauftragen, wenn ich nicht in Berlin wohne?
Ja, ich berate und betreue Mandanten nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit.
Ist auch eine telefonische Beratung oder per E-Mail möglich?
Ja. Vorab bespreche ich mit Ihnen den Sachverhalt am Telefon oder Sie teilen mir alle notwendigen Informationen via Mail mit. Ich informiere Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beratung. Sollte für die Beratung die Durchsicht von Unterlagen (Vertrag, Schriftverkehr, Bescheid o.ä.) erforderlich sein, so können Sie mir diese per Post, Fax oder Email zukommen lassen.
Sofern Sie eine Beratung wünschen, übersende ich Ihnen eine Rechnung (Sofortüberweisung, Vorkasse). Unmittelbar nach Zahlungseingang erfolgt dann die Beratung am Telefon oder per Mail.
Bei welchen rechtlichen Problemen im Tierrecht können Sie an Frau Rechtsanwältin Frey herantreten?
Im Bereich des Zivilrechts unterstütze ich Sie insbesondere:
- Bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen (z.B. Hundekaufvertrag, Deckvertrag, Hundepensionsvertrag, Tiertrainervertrag).
Sie möchten einen Vertrag abschließen und diesen „rechtssicher“ gestalten? Sie sind Unternehmer und möchten für Ihre Firma Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufstellen?
Gerade im Vertragsrecht ist es besser vorher einen Anwalt zu konsultieren, als sich später vielleicht vor Gericht streiten zu müssen, ob der Vertrag / die AGB wirksam ist. Bei der Erstellung von Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstütze ich Sie daher gerne.
Auch können Sie sich zur Überprüfung von Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen an mich wenden. - Bei Gewährleistungsansprüchen etc. (z.B. Haftet der Züchter / Verkäufer für Erkrankungen? Wer zahlt die Tierarztkosten?)
- Bei der Tierhalterhaftung (z.B. Hundebiss, Hundeangriff)/ Haftung des Tieraufsehers.
- Bei der Tierhaftpflichtversicherung.
- Bei Tierarztverträgen / Tierarzthaftung.
Im Bereich des Strafrechts/Ordnungswidrigkeiten berate und vertrete ich Sie u.a.
- gefährliche / fahrlässige Körperverletzung z.B. bei einem Biss Ihres Hundes gegenüber einer anderen Person
- fahrlässige Tötung
- Sachbeschädigung
- Diebstahl / Hehlerei eines Hundes
- Unterschlagung Hund / Tier
- Bußgeldverfahren
Im Bereich des Verwaltungsrecht berate und vertrete ich Sie u.a. bei
- behördliche Auflagen für Ihren Hund (Leinenpflicht / Maulkorbpflicht / Wesenstest)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem sog. Kampfhund / Listenhund
- Bußgeldverfahren
- Hundesteuer (Hinweise zur Hundesteuer in Berlin finden Sie hier.)
- Hundeverordnung (Das Hundegesetz von Berlin finden Sie hier.)
- Tierschutzgesetz